Alltag

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Führerschein

Wer einen ausländischen Führerschein besitzt (Nicht-EU- oder EWR-Staat) darf nach Verlegung des Wohnsitzes in das Bundesgebiet noch 6 Monate Gebrauch davon machen.

Auf Antrag kann die ausländische Fahrerlaubnis auf einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Unter Umständen muss hierfür noch eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.

Genauere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Wenn Sie Ihr Auto an- oder ummelden wollen, ist hierfür die KFZ-Zulassungsstelle Waldshut-Tiengen oder Bad Säckingen zuständig.

Hier finden Sie Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten.

 

Übersetzer / Dolmetscher

Für Übersetzungen Ihrer Dokumente oder sonstiger Unterlagen, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Dolmetscher und Übersetzer finden Sie im Internet. Beispielsweise hier.

Sie können sich aber auch an das Büro der Integrationsbeauftragten wenden, dort wird man Ihnen behilflich sein (Antje Maurer, Tel.: 07751 86-4277 oder 0162 41 05 359, E-Mail: Integrationsbeauftragte@landkreis-waldshut.de).

 

Banken

Siehe Ankommen

 

Migrantenvereine

Wenn Sie zu einem Migrantenverein Kontakt aufnehmen möchten, können Sie sich beim Rathaus Ihres Wohnortes erkundigen.

 

Sport– und Kulturvereine

Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde (siehe Leben im Landkreis)