Ankunft

Ankommen

Ummeldung

Wenn Sie den Wohnort wechseln oder im selben Ort eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Dies erledigen Sie beim Einwohnermeldeamt (im Rathaus) ihres neuen Wohnorts.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung muss nur bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Wegzug ins Ausland erfolgen.

 

Asyl- und Ausländerrecht

Für Fragen zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung etc., ist das Amt für Öffentliche Ordnung und Ausländerwesen beim Landratsamt zuständig. Ihre entsprechende Kontaktperson finden Sie hier.
Hier bekommen Sie auch Hilfe und Informationen zu ausländer- und/oder asylrechtlichen Fragen und Angelegenheiten:

 

Weitere Informationen in mehreren Sprachen