Familie

Familie und Kinder

Elterngeld

Elterngeld können Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden:

  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland und Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Sie sorgen selbst für das Kind
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt
  • Sie arbeiten nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche

Den Antrag hierfür erhalten Sie im Rathaus Ihres Wohnortes.

Im Übrigen benötigen Sie für die Weiterleitung des Antrags an die L-Bank folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Elterngeld
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde des Kindes für das Elterngeld beantragt wird
  • Geburtsurkunde weiterer im Haushalt lebender Kinder unter 6 Jahren
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

 

Kindertageseinrichtungen

Kinder unter 6 Jahren können in einer Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl angemeldet werden. Sie sind eine Ergänzung zu der Erziehung in der Familie. Für den Besuch der Kindertagesstätte müssen Sie Geld bezahlen. Wenn Sie selbst nicht genügend Geld haben, können Sie Unterstützung beantragen.

Wo Sie in Ihrem Wohnort einen geeigneten Platz für Ihr Kind finden, können Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde erfahren. Die Links finden Sie in der Rubrik Leben im Landkreis

 

Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien bis zu 20 mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Sie können den Landesfamilienpass einfach beim Rathaus in Ihrem Wohnort beantragen (siehe Leben im Landkreis).