Wohnen

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Abkürzungen

Wenn Sie ein Wohnungsinserat lesen, finden Sie jede Menge Abkürzungen. Hier die wichtigsten erklärt:

AB Altbau Mtl. Monatlich
Abl. Ablöse NB Neubau
B Bad NK Nebenkosten
Bj. Baujahr NR Nichtraucher
BK Betriebskosten OG Obergeschoss
D Dusche RH Reihenhaus
DB oder D’bad Duschbad RMH Reihenmittelhaus
DG Dachgeschoss REH Reihenendhaus
DHH Doppelhaushälfte SZ Schlafzimmer
EBK Einbauküche Tel. Telefon
EFH Einfamilienhaus WBS Wohnberechtigungsschein
EG Erdgeschoss WE Wohneinheit
ELW Einliegerwohnung Wfl. Wohnfläche
FBH Fußbodenheizung WG Wohngemeinschaft
HK Heizkosten Whg Wohnung
HWR Hauswirtschaftsraum WM Warmmiete
KM Kaltmiete ZH Zentralheizung
KoNi Kochnische Zi. Zimmer
KT Kaution ZKB Zimmer-Küche-Bad
m.F. mit Fenster ZKD Zimmer-Küche-Dusche
MFH Mehrfamilienhaus zzgl. Zuzüglich
MM Monatsmiete

 

Wohngeld

Unter gewissen Umständen können Sie Wohngeld als Unterstützung zu Ihren Mietkosten beantragen.

Wichtig: Wohngeld erhält in der Regel nicht, wer:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), erhält.
  • Ebenso erhält kein Wohngeld wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhält, wenn bei der Berechnung dieser Leistung die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt wurden.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner.

Anträge zur Gewährung von Wohngeld erhalten Sie im Rathaus Ihres Wohnortes oder im Landratsamt beim Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe.