Wenn Sie neu in eine Gemeinde kommen, müssen Sie sich zunächst innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Rathauses anmelden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ebenso müssen sich Drittstaatsangehörige nach ihrer Ankunft in Deutschland persönlich beim Ausländeramt des Landratsamts melden.
Anschrift:
Landratsamt Waldshut
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen
Bitte beachten Sie:
Für Bürger, die im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen (mit Ortsteilen) wohnen, ist in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten die Stadt Waldshut-Tiengen zuständig.
Ausländerbehörde
Wallstraße 26-28
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 833-338
Informationen zu Ansprechpersonen und Terminvergaben finden Sie hier.
Wenn Sie den Wohnort wechseln oder im selben Ort eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Dies erledigen Sie beim Einwohnermeldeamt (im Rathaus) ihres neuen Wohnorts.
Eine Abmeldung muss nur bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Wegzug ins Ausland erfolgen.
Für Fragen zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung etc., ist das Amt für Öffentliche Ordnung und Ausländerwesen beim Landratsamt zuständig. Ihre entsprechende Kontaktperson finden Sie hier.
Hier bekommen Sie auch Hilfe und Informationen zu ausländer- und/oder asylrechtlichen Fragen und Angelegenheiten:
Wenn Sie in Deutschland ein Bankkonto eröffnen, werden Sie in der Regel nach Ihrer Steueridentifikationsnummer gefragt. Diese wird Ihnen kurze Zeit nachdem Sie sich an Ihrem Wohnort angemeldet haben, vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt.
Dieses Dokument müssen Sie sehr sorgfältig aufbewahren, denn Ihre persönliche Nummer wird Sie in allen finanziellen Angelegenheiten (Steuern, Einkünfte) bis an Ihr Lebensende begleiten. Anhand dieser Nummer können Banken und Finanzämter Sie sicher identifizieren.
Auch Kinder bekommen bereits eine solche Nummer, selbst wenn sie diese erst später brauchen.
Bei welcher Bank Sie ihr Konto eröffnen möchten, entscheiden Sie selbst.